Änderung vorschriftsmäßige Kennzeichen bei Kirschblüten ab 1. April 2018
In der Produktgruppe Prunus hat sich herausgestellt, dass Kirschblüten abweichende vorschriftsmäßige Kennzeichen haben. Da es nicht logisch ist, dass Kirschblüten das Kennzeichen S21 (= durchschnittliches Gewicht) als empfohlenes vorschriftsmäßiges Kennzeichen haben, lassen wir S21 als vorschriftsmäßiges Kennzeichen verfallen. Darüber hinaus wird auch bei Kirschblüten das Kennzeichen S20 (= Mindest-Stiellänge) obligatorisch.
Ab dem 1. April 2018 gelten für Kirschblüten folgende Sortierkennzeichen:
S20 = Mindest-Stiellänge
S05 = Reifestadium