Ab dem 1. Januar 2021 Anpassungen der Helianthus-Produktspezifikation

Ab dem 1. Januar 2021 werden die Helianthus-Lieferspezifikationen angepast mit dem Ziel, korrekte und vollständige Lieferinformationen bereitzustellen. Die folgenden Anpassungen werden durchgeführt:

  1. Das Merkmal S54 (Pflanzenform) ist obligatorisch.
  2. Das Merkmal S05 (Reifestadium) ist auch für Gartenpflanzen obligatorisch

Regulatorische Merkmale für Helianthus ab 1. Januar 2021:


S01 = Topfgröße
S02 = Mindest-Pflanzenhöhe
S03 = Mindestanzahl Stecklinge/Pflanzen pro Topf
S05 = Reifestadium
S54 = Pflanzenform
Wert 008 = verzweigt
Wert 009 = schwer verzeigt
Wert 010 = einblütig

Die Pflanzenform ist ein wichtiger Aspekt für die Vermarktung von Helianthus. Dieses Merkmal wird darum in die Vorschriften aufgenommen. Die Reife von Helianthus Gartenpflanze ist ein empfohlenes Merkmal, dieses wird in obligatorisch umgewandelt, wodurch eine Einheitlichkeit innerhalb derselben Produktgruppen geschaffen wird.