Benutzen Sie die richtigen Aufkleber für den Pflanzenpass!
Ab 14. Dezember 2019 müssen alle Pflanzen mit einem Pflanzenpass versehen sein. Der Pflanzenpass muss auf der kleinsten Verkaufseinheit befestigt sein und kann mehrere Erscheinungsformen haben (z.b. als Aufkleber, Etikett, auf Topf/Hülle gedruckt). Bei dem gebrauch von Aufklebern auf Mehrwegbehältern sind nur Normpack-Aufkleber erlaubt. Diese Aufkleber haben eine wasserlösliche Klebstoffschicht und eine wasserdurchlässige Oberschicht. Deshalb sind die Aufkleber gut abwaschbar und verursachen sie keine Störungen in der Waschmaschine.