Ab dem 1. Januar 2025 aufsplittung das Merkmal Topfmaterial (Übertopf-Kulturtopf) und einführung eigenes Merkmal Pflanzenhöhen-ranges (I02)

Die folgenden Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

  1. Aufsplittung des Merkmals S53 Topfmaterial in 2 Merkmale: S53 Topfmaterial Übertopf und S99 Topfmaterial Kulturtopf.
  2. Einführung des Merkmals I02 für die Pflanzenhöhen-ranges.

Zu 1 Der Hauptgrund für die Aufsplittung des Merkmals S53 ist, dass pro Merkmal nur ein Wert angegeben werden kann. Durch die Aufsplittung kann sowohl das Material des Übertopfes (S53) als auch des Kulturtopfes (S99) angegeben werden.

Zu 2 Das Merkmal I02 (Mindestpflanzenhöhe inkl. Topf, Ranges) wird so angelegt, dass die vorhandenen Werte zu Ranges in der Pflanzenhöhe ein eigenes Merkmal erhalten, das speziell für die Baumschulen vorgesehen ist. Die Werte zu den Ranges werden vom Merkmal S02 in das Merkmal I02 übertragen.

Ab dem 1. Januar 2025 können Sie das Material des Übertopfes und des Kulturtopfes über die Merkmale S53 (Topfmaterial Übertopf ) und S99 (Topfmaterial Kulturtopf) festlegen. Darüber hinaus können Sie über das zusätzliche Merkmal I02 Ranges der Pflanzenhöhe festlegen, zusätzlich zum bestehenden Merkmal S02 (minimale Pflanzenhöhe inklusive Topf).

Ab dem 1. Juni 2022 verpflichtung des Vorbehandlungsmittels Florissant 830 für Helleborus

Ab dem 1. Juni 2022 gibt es eine Änderung in der VBN-Produktspezifikation für Helleborus.

Das Post-Harvest Wissenszentrum hat Verifikationsuntersuchungen durchgeführt um festzustellen ob das Mittel Florissant 830 als Vorbehandlungsmittel für Helleborus die VBN-Normen erfüllt. Diese Untersuchungen ergaben, dass alle Bedingungen erfüllt sind, um Florissant 830 als Vorbehandlungsmittel obligatorisch anzuwenden. Florissant 830 verlängert die Lebensdauer von Blumen in der Vase um durchschnittlich zweieinhalb Tage.

Änderung:

  • Florissant 830 wird als zulässiges Mittel zur Vorbehandlung von Helleborus hinzugefügt (Florissant 830 Code 41 auf dem Etikett des Mittels).
  • In Ihren Anlieferinformationen müssen Sie den richtigen Code des Frischhaltemittels aufführen. Mit Hilfe dieses Codes kann das Labor die richtige Verwendung des Frischhaltemittels kontrollieren.
    • Das Sortierkennzeichen S65 Vorbehandlung müssen Sie selbst in Ihrem Softwareprogramm für den elektronischen Lieferschein einfügen.
    • Beim Sortierkennzeichen S65 müssen Sie das richtige Frischhaltemittel wählen, indem Sie Code 41 auf dem Etikett des Mittels angeben = Florissant 830.

Das Mittel muss gemäß der Gebrauchsanweisung verabreicht werden.

Ab dem 1. Dezember 2021 neue Reifefotoserien für Petunia, Dahlia, Pelargonium (Zonale Grp), Pelargonium (Peltatum Grp), Osteospermum, Calibrachoa, Gazania, Fuchsia, Viola (Cornuta Grp) und Viola (Wittrockiana Grp)

Für die Produktgruppen Petunia, Dahlia, Pelargonium (Zonale Grp), Pelargonium (Peltatum Grp), Osteospermum, Calibrachoa, Gazania, Fuchsia, Viola (Cornuta Grp) und Viola (Wittrockiana Grp) wurden neue Reifefotoserien erstellt.

Ab dem 1. Dezember 2021 werden diese neuen Fotoserien inklusive der nachfolgenden Texte auf der VBN-Website eingestellt.

Rückverfolgbarkeitscode im Pflanzenpass ab 31.12.2021 verpflichtet für bestimmte Topfpflanzen

Rückverfolgbarkeitscode ab 31.12.2021 verpflichtet für bestimmte Topfpflanzen (Citrus, Coffea, Lavandula dentata, Nerium oleander, Olea europea, Polygala myrtifolia en Prunus dulcis).

Ab dem 31. Dezember 2021 ist für Topfpflanzen von Citrus, Coffea, Lavandula dentata, Nerium oleander, Olea europea, Polygala myrtifolia und Prunus dulcis ein Rückverfolgbarkeitscode im Pflanzenpass erforderlich. Für diese Pflanzen müssen Sie ab dem neuen Jahr Pflanzenpässe mit dem Rückverfolgbarkeitscode nach dem Buchstaben C eintragen.

Rückverfolgbarkeitscode im Pflanzenpass
Einer der Bestandteile des Pflanzenpasses ist der Rückverfolgbarkeitscode (nach dem Buchstaben C). Dies ist ein Code, der die Rückverfolgung innerhalb Ihrer eigenen Unternehmens ermöglicht. Denken Sie an eine eindeutige Chargennummer, Paketnummer, Gewächshausnummer, Erntenummer oder die Nummer auf dem Lieferantendokument. Seit Dezember 2019 gilt für alle Pflanzen, auch Topfpflanzen, die wir als Endprodukt betrachten, eine Pflanzenpasspflicht. Das europäische Gesetz schreibt vor, wie der Pflanzenpass aussehen soll.

Haben Sie Fragen zum Rückverfolgbarkeitscode?
Wenn sich sonst nichts am Layout ändert, müssen Sie den Pflanzenpass nicht erneut autorisieren lassen.

Hinweis: Auch bei Vorliegen eines PZ-Pflanzenpasses muss der Rückverfolgbarkeitscode eingetragen werden.

Ab dem 1. Januar 2021 ist das Merkmal S05 (Reifestadium) obligatorisch für Echinacea

Ab dem 1. Januar 2021 ist das Merkmal S05 (Reifestadium) obligatorisch für die Echinacea Produktgruppe. Durch die große Produktgruppe und der Richtlinien für andere blühende Stauden ist eine Reifepolitik für Echinacea wünschenswert.

Ab dem 1. Januar 2021 sind die regulatorischen Merkmale für Echinacea wie folgt:

S01 = Topfgröße
S02 = Minimale Pflanzenhöhe
S05 = Reifestadium

Darüber hinaus wurde eine Reifestadium-Fotoserie für Echinacea, die auch auf der VBN-Website zu finden ist, erstellt (Suchfunktion).

Ab dem 1. Januar 2021 Anpassungen der Helianthus-Produktspezifikation

Ab dem 1. Januar 2021 werden die Helianthus-Lieferspezifikationen angepast mit dem Ziel, korrekte und vollständige Lieferinformationen bereitzustellen. Die folgenden Anpassungen werden durchgeführt:

  1. Das Merkmal S54 (Pflanzenform) ist obligatorisch.
  2. Das Merkmal S05 (Reifestadium) ist auch für Gartenpflanzen obligatorisch

Regulatorische Merkmale für Helianthus ab 1. Januar 2021:


S01 = Topfgröße
S02 = Mindest-Pflanzenhöhe
S03 = Mindestanzahl Stecklinge/Pflanzen pro Topf
S05 = Reifestadium
S54 = Pflanzenform
Wert 008 = verzweigt
Wert 009 = schwer verzeigt
Wert 010 = einblütig

Die Pflanzenform ist ein wichtiger Aspekt für die Vermarktung von Helianthus. Dieses Merkmal wird darum in die Vorschriften aufgenommen. Die Reife von Helianthus Gartenpflanze ist ein empfohlenes Merkmal, dieses wird in obligatorisch umgewandelt, wodurch eine Einheitlichkeit innerhalb derselben Produktgruppen geschaffen wird.

Ab dem 1. Januar 2021 Anpassungen der Mandevilla-Produktspezifikation

Ab dem 1. Januar 2021 werden die Mandevilla Lieferspezifikationen angepasst mit dem Ziel, korrekte und vollständige Lieferinformationen bereitzustellen. Die folgende Anpassungen werden durchgeführt:

1. Das Merkmal S05 (Reifestadium) ist obligatorisch.
2. Das Merkmal S54 (Pflanzenform) ist obligatorisch.
3. Eine Produktgruppe für Mandevilla in den Gartenpflanzen.

Regulatorische Merkmale für Mandevilla ab 1. Januar 2021:

S01 = Topfgröße
S02 = Mindest-Pflanzenhöhe
S03 = Mindestanzahl Stecklinge/Pflanzen pro Topf
S05 = Reifestadium
S65 = Pflanzenform

Eine Produktgruppe für Mandevilla in den Gartenpflanzen:

Es gibt 4 Produkte mit einem Produktcode für Zimmer- und Gartenpflanzen. Ab dem 1. Januar 2021 werden die Zimmer Produktcodes gesperrt und Produktcode 9259 wird an die Produktgruppe Mandevilla-Gartenpflanzen (3 09 182 01) übertragen.

Anlieferverbot bei VBN-Versteigerungen für Fallopia-Sorten ab 1. Mai 2020

aufgrund der zunehmenden Schwierigkeiten hinsichtlich der Schädigung von Ökosystemen und Gebäuden haben die VBN-Versteigerungen ein generelles Anlieferverbot von Fallopia-Sorten zu den VBN-Versteigerungen einschließlich Veiling Rhein-Maas beschlossen. Hierzu zählen alle Pflanzen oder Pflanzenteile, die zu Fallopia japonica, Fallopia sachalinensis und Fallopia x bohemica gehören. So soll eine mögliche weitere Ausbreitung von Fallopia durch Maßnahmen im Zierpflanzensektor verhindert werden.
Synonyme hierfür sind Persicaria und Polygonum sowie im Niederländischen Japanse Duizendknoop.

Ab dem 1. Mai 2020 dürfen diese Fallopia-Sorten nicht mehr zu den Marktplätzen geliefert und dort gehandelt werden. Die folgenden Produktcodes werden blockiert.

16084 Fallopia japonica var. compacta
6260   Persicaria

Anpassung der Allgemeine VBN-Spezifikation Pflanzen betreffs den Pflanzenpass

Die allgemeine VBN-Pflanzenspezifikation wurde angepasst. Der Pflanzenpass ist für alle Pflanzen gesetzlich vorgeschrieben, und zwar ab 14. Dezember 2019.

Klicken Sie hier für die vollständige allgemeine VBN-Spezifikation von Pflanzen (Zimmer und Garten).

Royal FloraHolland und Plantion wenden die Regeln wie folgt an: ab 1. Juli 2020 muss jede Pflanze ab einer Topfgröße von > 10 cm mit einem Pflanzenpass ausgestattet sein.

Ab 15. Oktober 2019 wird das Merkmal S21 Gewicht für Weihnachts- und Dekorationsgrün vorgeschrieben

Bei Weihnachts- und Dekorationsgrün ist das Gewicht ein wichtiges Kaufkriterium. Dieses Merkmal (S21) ist bisher nur ein empfohlenes Merkmal, welches bei etwa 50 % der Partien in den Lieferinformationen aufgenommen wird. Ab dem 15. Oktober 2019 wird das Merkmal S21 (Gewicht) im Rahmen zuverlässiger und einheitlicher Lieferinformation für Weihnachts- und Dekorationsgrün verbindlich.

Im Anhang (Link unten) finden Sie die ab dem 15. Oktober 2019 geltenden Sortiermerkmale sowie eine Übersicht, für welche Produkte obenstehendes gelten wird.

S21 Gewicht vorgeschrieben produkt codes