Ab dem 1. Januar 2021 ist das Merkmal S05 (Reifestadium) obligatorisch für Echinacea

Ab dem 1. Januar 2021 ist das Merkmal S05 (Reifestadium) obligatorisch für die Echinacea Produktgruppe. Durch die große Produktgruppe und der Richtlinien für andere blühende Stauden ist eine Reifepolitik für Echinacea wünschenswert.

Ab dem 1. Januar 2021 sind die regulatorischen Merkmale für Echinacea wie folgt:

S01 = Topfgröße
S02 = Minimale Pflanzenhöhe
S05 = Reifestadium

Darüber hinaus wurde eine Reifestadium-Fotoserie für Echinacea, die auch auf der VBN-Website zu finden ist, erstellt (Suchfunktion).

Ab dem 1. Januar 2021 Anpassungen der Helianthus-Produktspezifikation

Ab dem 1. Januar 2021 werden die Helianthus-Lieferspezifikationen angepast mit dem Ziel, korrekte und vollständige Lieferinformationen bereitzustellen. Die folgenden Anpassungen werden durchgeführt:

  1. Das Merkmal S54 (Pflanzenform) ist obligatorisch.
  2. Das Merkmal S05 (Reifestadium) ist auch für Gartenpflanzen obligatorisch

Regulatorische Merkmale für Helianthus ab 1. Januar 2021:


S01 = Topfgröße
S02 = Mindest-Pflanzenhöhe
S03 = Mindestanzahl Stecklinge/Pflanzen pro Topf
S05 = Reifestadium
S54 = Pflanzenform
Wert 008 = verzweigt
Wert 009 = schwer verzeigt
Wert 010 = einblütig

Die Pflanzenform ist ein wichtiger Aspekt für die Vermarktung von Helianthus. Dieses Merkmal wird darum in die Vorschriften aufgenommen. Die Reife von Helianthus Gartenpflanze ist ein empfohlenes Merkmal, dieses wird in obligatorisch umgewandelt, wodurch eine Einheitlichkeit innerhalb derselben Produktgruppen geschaffen wird.

Ab dem 1. Januar 2021 Anpassungen der Mandevilla-Produktspezifikation

Ab dem 1. Januar 2021 werden die Mandevilla Lieferspezifikationen angepasst mit dem Ziel, korrekte und vollständige Lieferinformationen bereitzustellen. Die folgende Anpassungen werden durchgeführt:

1. Das Merkmal S05 (Reifestadium) ist obligatorisch.
2. Das Merkmal S54 (Pflanzenform) ist obligatorisch.
3. Eine Produktgruppe für Mandevilla in den Gartenpflanzen.

Regulatorische Merkmale für Mandevilla ab 1. Januar 2021:

S01 = Topfgröße
S02 = Mindest-Pflanzenhöhe
S03 = Mindestanzahl Stecklinge/Pflanzen pro Topf
S05 = Reifestadium
S65 = Pflanzenform

Eine Produktgruppe für Mandevilla in den Gartenpflanzen:

Es gibt 4 Produkte mit einem Produktcode für Zimmer- und Gartenpflanzen. Ab dem 1. Januar 2021 werden die Zimmer Produktcodes gesperrt und Produktcode 9259 wird an die Produktgruppe Mandevilla-Gartenpflanzen (3 09 182 01) übertragen.

Anlieferverbot bei VBN-Versteigerungen für Fallopia-Sorten ab 1. Mai 2020

aufgrund der zunehmenden Schwierigkeiten hinsichtlich der Schädigung von Ökosystemen und Gebäuden haben die VBN-Versteigerungen ein generelles Anlieferverbot von Fallopia-Sorten zu den VBN-Versteigerungen einschließlich Veiling Rhein-Maas beschlossen. Hierzu zählen alle Pflanzen oder Pflanzenteile, die zu Fallopia japonica, Fallopia sachalinensis und Fallopia x bohemica gehören. So soll eine mögliche weitere Ausbreitung von Fallopia durch Maßnahmen im Zierpflanzensektor verhindert werden.
Synonyme hierfür sind Persicaria und Polygonum sowie im Niederländischen Japanse Duizendknoop.

Ab dem 1. Mai 2020 dürfen diese Fallopia-Sorten nicht mehr zu den Marktplätzen geliefert und dort gehandelt werden. Die folgenden Produktcodes werden blockiert.

16084 Fallopia japonica var. compacta
6260   Persicaria