Pennisetum setaceum und Gunnera tinctoria definitiv auf die Liste der invasiven Pflanzen

Die Europäische Kommission hat die Arten Pennisetum setaceum und Gunnera tinctoria am 19. Juni 2017 definitiv auf die Liste der invasiven Pflanzen aufgenommen.

Infolge dieses Beschlusses gilt ab 20 Tagen nach der Veröffentlichung ein Verbot für die Produktion dieser Arten und den Handel mit diesen Arten.

Für Sie als Produzent gilt eine Übergangsregelung, die kurz zusammengefasst bedeutet, dass die Arten auf den Versteigerungen noch 1 Jahr angeliefert werden dürfen.

Für die VBN-Auktionen betrifft es folgende Produktcodes:

51151 Pennisetum setaceum
51152 Pennisetum setaceum ‚Rubrum‘
318177 Pennisetum setaceum Red Riding Hood
318967 Pennisetum setaceum ‚Metallica‘
320115 Pennisetum setaceum ‚Sky Rocket‘
43140 Gunnera tinctoria

Diese invasiven gebietsfremden Arten wurden in die Unionsliste aufgenommen, weil sie in Teilen der EU schädlich für die Biodiversität bzw. Ökosystemdienstleistungen sind (oder dies in Zukunft wahrscheinlich sein werden). Sie können auch nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, Sicherheit oder die Wirtschaft haben. Unter anderem ist das Inverkehrbringen einer Art, die auf der Unionsliste steht, verboten. Ferner sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die in der Natur vorhandenen Populationen dieser Arten aufzuspüren und zu beseitigen. Und falls das nicht gelingt, die Population so unter Kontrolle zu behalten, dass Ausbreitung und Schaden weitestgehend verhindert werden.

Weitere Informationen über invasive Pflanzen und die diesbezüglichen Regelungen finden Sie auf der Website des niederländischen Amts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit NVWA: https://www.nvwa.nl/onderwerpen/invasieve-exoten/inhoud/unielijst-invasieve-exoten

Übergangsregelung für kommerzielle Halter

Verfügen Sie über einen kommerziellen Vorrat, den Sie bereits hatten, bevor die Art/Arten in die Liste aufgenommen wurde/wurden? Dann können Sie 2 Jahre, nachdem die Art in die Unionsliste aufgenommen wurde, aus diesem Vorrat liefern. Dazu gehen Sie auf eine der folgenden Weisen vor:

  • Pflanzen oder Tiere dürfen Sie innerhalb eines Jahres, nachdem die Art in die Liste aufgenommen wurde, noch an nicht kommerzielle Halter liefern. Dies ist über die regulären Vertriebskanäle wie Versteigerungen, den Zoofachhandel und Gartenzentren zulässig. Sie achten darauf, dass die Art sich nicht fortpflanzen oder entweichen kann.
  • Sie exportieren die Tiere oder Pflanzen in Länder außerhalb der Europäischen Union. Sie sorgen dafür, dass sie unterwegs nicht entweichen.
  • Sie stellen die Pflanzen oder Tiere für andere Zwecke zur Verfügung, vorausgesetzt, die Natur wird dadurch auf keinerlei Weise gefährdet. Pflanzen können beispielsweise zur Erzeugung von Biogas verwendet werden.

Sind die obigen Optionen nicht möglich? Dann können Sie Tiere auch auf humane Weise töten bzw. töten lassen. Pflanzen können Sie vernichten bzw. vernichten lassen.

Vorschriftsmäßigen Kennzeichen angeglichen bei (Topf) Chrysanthemen ab dem 1. Juli 2017

die Chrysanthemen bzw. Topfchrysanthemen sind in mehrere Produktgruppen mit unterschiedlichen vorschriftsmäßigen Kennzeichen eingeteilt. Beim Verkauf Ihres Produkts wirken diese Unterschiede verwirrend.
Um in der Kette mehr Deutlichkeit zu erreichen, werden ab dem 1. Juli 2017 die vorschriftsmäßigen Kennzeichen von Produktgruppe 3 10 249 01 denen der Produktgruppe 2 02 004 03 angeglichen.

Für Chrysanthemen bzw. Topfchrysanthemen gelten ab dem 1. Juli 2017 folgende Sortierkennzeichen, wobei nur die vorschriftsmäßigen Kennzeichen der Gruppe 3 10 249 01 geändert werden:

Produkt-gruppennr. Produktgruppen name SK

pos. 1

SK

pos. 2

SK

pos. 3

SK

pos. 4

SK

pos. 5

SK

pos. 6

2 02 004 03 Chrysanthemum Ind Grp Gr. S01 S04 S05 S56 S02
3 10 249 01 Chrysanthemum Indicum Grp S01 S04 S05 S56 S02
Vorgeschrieben Vorgeschrieben Vorgeschrieben Vorgeschrieben Vorgeschrieben

S01 = Topfgröße
S04 = Minimale Pflanzendurchmesser
S05 = Reifestadium
S56 = Kulturweise
S02 = Minimale Pflanzenhöhe

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Software-Lieferanten auf, sodass diese Änderungen vorgenommen werden können.

Über den unten stehenden Link können Sie die Kennzeichencodes ansehen:
Kennzeichencodes Pflanzen

Produktspezifikationen auf neuer VBN-Website leichter zu finden

Für Anlieferer und Kunden wird es wesentlich einfacher, Produktspezifikationen zu finden. Die Informationen auf www.vbn.nl sind jetzt viel übersichtlicher, wodurch sofort klar ist, welche Mindestanforderungen ein Produkt erfüllen muss.

Produktspezifikationen sind auch die Richtlinien für die Klassifizierung und Beurteilung der Qualität. Vom 15. Mai ist die aktualisierte VBN-Website live. Sie bietet Ihnen ein neues Design und Layout, besseren Zugang zu Produktspezifikationen und neue Software. Durch die aktualisierte Website mit moderner Technik können Änderungen künftig schneller und einfacher durchgeführt werden.

Verbessern der Zuverlässigkeit
Diese Aktualisierung trägt zum Verbessern der Zuverlässigkeit der Anlieferinformationen bei. Unseren Kunden zufolge ist dies leider noch viel zu häufig nicht so wie es sein sollte. Daher werden mehrere Maßnahmen einführt, um das zu verbessern. Zielsetzung ist, dass Kunden sich auf die Informationen auf der Uhr verlassen können.

Supply of modified orange petunia varieties no longer possible

Royal FloraHolland is adopting the RIKILT findings and preventing the trade in modified orange petunia varieties by blocking the VBN codes.

In the Netherlands, research conducted by RIKILT has found that there are a number of genetically modified orange petunia varieties available. This study was commissioned by the Human Environment and Transport Inspectorate.

In Europe, it is forbidden to grow and market genetically modified varieties unless permission to do so has been granted. The petunia varieties that have been identified so far as carrying the genetically modified orange gene are:

  • Viva Orange VBN product code 118676
  • Viva Fire VBN product code 110932
  • Potunia Plus Papaya VBN product code 113269

The following varieties do not have a VBN product code, but can be found on the markets in the Netherlands, Finland or Germany under the following names:

  • Pegasus orange
  • Pegasus Table Orange
  • Pegasus Orange morn
  • Bingo Mandarin
  • Bingo Orange
  • Go!Tunia Orange
  • Salmon Ray
  • Viva orange vein
  • African Sunset
  • Sanguna Salmon

How can we stop the supply?
Based on the outcomes of the above-mentioned research, Royal FloraHolland has decided today not to allow the supply of these varieties. To stop the supply to the marketplaces, we are taking the following measures:

  • The VBN product codes of the products in question can no longer be used.
  • We urgently ask suppliers of the listed varieties not to supply them, in whatever sales channel, so as not to cause trouble for our chain partners.
  • We shall contact growers supplying genetically modified petunia varieties to one of the Royal FloraHolland locations, and ask them to remove the supplied product and stop supplying it.
  • Extra inspections will be conducted in the supply processes to search for products of the genetically modified varieties.

Bereinigung und Vereinfachung von Produktcodes Cyclamen ab dem 1. Juni 2017

In der Kette besteht Bedarf nach mehr Deutlichkeit auf dem Gebiet von Produktnamen.
Auf Wunsch der Produktkommission Cyclamen und der Cyclamen-Einkäufer verringern wir daher die Zahl der Produktcodes und vereinheitlichen Produktnamen. Die neue Einteilung der Produktcodes verwenden wir ab dem 1. Juni 2017. Dies wird Ihren Kunden den Verkauf von Cyclamen erheblich vereinfachen. Und das ist natürlich auch für Sie von Vorteil! Die neue Einteilung entstand in Zusammenarbeit mit Veredlern.

Folgendes ändert sich

  • Wir verringern die Zahl der Produktcodes von 480 auf 107;
  • Bei Zimmer-Cyclamen wird die Gruppe „Cyclamen, Sonstige“ gestrichen. Diese Gruppe ersetzten wir durch die Gruppe „Cyclamen midi“.
  • Wir ändern die vorschriftsmäßigen Kennzeichen (S-Kennzeichen) und setzen sie auch für die Gruppen „Zimmer-Cyclamen“ und „Garten-Cyclamen“ an;
  • Die Uhrnamenabkürzungen wurden vereinheitlicht;
  • Bei den neuen Produktcodes entfällt die Farbe im Produktnamen. Die Farbe geben Sie bei Kennzeichen S50 an.

Sie müssen Folgendes tun
Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu Ihrem Software-Lieferanten auf, sodass diese Änderungen in den von Ihnen benutzten Systemen vorgenommen werden können.

Neue Einteilung der Cyclamen-Produktgruppen

Zimmer Cyclamen                                                           Garten Cyclamen

2 02 007 00 Cyclamen 3 10 207 00 Cyclamen
2 02 007 01 Cyclamen großblütig 3 10 207 01 Cyclamen Sonstige
2 02 007 02 Cyclamen kleinblütig 3 10 207 02 Cyclamen kleinblütig
2 02 007 03 Cyclamen midi 3 10 207 03 Cyclamen midi

Sortierungscodes „Zimmer-Cyclamen“ und „Garten-Cyclamen“

Produktgruppennr. SK 1 SK 2 SK 3 SK 4 SK 5 SK 6
2 02 007 00 (Zimmer-Cyclamen) S01 S04 S50 S05 S54 S02
Vorgeschrieben Vorgeschrieben Vorgeschrieben Vorgeschrieben Empfohlen Vorgeschrieben
3 10 207 00 (Garten -Cyclamen) S01 S04 S50 S05 S54 S02
Vorgeschrieben Vorgeschrieben Empfohlen Vorgeschrieben Empfohlen Vorgeschrieben

S01 = Topfgröße
S04 = Minimaler Pflanzendurchmesser
S50 = Blütenfarbe
S05 = Reifestadium
S54 = Pflanzenform (Blütenform)
S02 = Minimale Pflanzenhöhe

Anlage: Liste der aktiv Produktcodes

Sehen Sie sich hier die Kennzeichencodes an

 

 

 

Pennisetum setaceum möglicherweise als invasiver Pflanze etikettiert

mit diesem Schreiben informieren wir Sie darüber, dass die Pflanze Pennisetum setaceum auf die Liste invasiver Pflanzen der Europäischen Union aufgenommen werden soll. Für Sie als Produzent kann dies erhebliche Folgen haben.

Die Europäische Kommission wird im Juni 2017 hierüber einen Beschluss fassen. Wenn dies beschlossen wird, gilt bereits kurze Zeit danach:

Ein europäisches Verbot (EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten 1143/2014) auf Besitz, Inverkehrbringen, Zucht, Transport und Import einer Reihe von schädlichen gebietsfremden Pflanzen und Tieren. Dazu gehört auch Pennisetum setaceum.

Diese invasiven gebietsfremden Arten wurden in die Unionsliste aufgenommen, weil sie in Teilen der EU schädlich für die Biodiversität bzw. Ökosystemdienstleistungen sind (oder dies in Zukunft wahrscheinlich sein werden). Sie können auch nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, Sicherheit oder die Wirtschaft haben. Unter anderem ist das Inverkehrbringen einer Art, die auf der Unionsliste steht, verboten. Ferner sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die in der Natur vorhandenen Populationen dieser Arten aufzuspüren und zu beseitigen. Und falls das nicht gelingt, die Population so unter Kontrolle zu behalten, dass Ausbreitung und Schaden weitestgehend verhindert werden.

Die im VBN vereinten Auktionen leisten gemeinsam mit LTO, Plantum und anderen aktive Lobbyarbeit, um diese artenbeschränkenden Maßnahmen auf das Mindestmaß zu beschränken. Dennoch kann es sein, dass Ihr Produkt doch von dieser Regelung betroffen sein wird.

Aus diesem Grund informieren wir Sie rechtzeitig darüber und werden Ihnen diesbezüglich weitere Entwicklungen mitteilen, sobald sie sich ergeben.

Für die VBN-Auktionen betrifft es folgende Produktcodes:

51151 Pennisetum setaceum
51152 Pennisetum setaceum ‚Rubrum‘

Weitere Informationen über invasive Pflanzen und die diesbezüglichen Regelungen finden Sie auf der Website des niederländischen Amts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit NVWA: https://www.nvwa.nl/onderwerpen/invasieve-exoten/inhoud/unielijst-invasieve-exoten

Sortierungscode S05 (Reifestadium) wird hinzugefügt bei Salix (Deco grün) ab 1. Juni 2017

Bei Salix betrachten Kunden die Reife immer mehr als wichtige Information. Damit wir diesem Kundenwunsch entsprechen können, wollen wir diese Information als vorschriftsmäßiges Kennzeichen zur Verfügung zu stellen. Das werden wir in zwei Schritten machen.

Der Sortierungscode S05 (Reifestadium) wird ab 1. März 2017 empfohlen und ab 1. Juni 2017 vorgeschrieben für Salix.

Ab dem 1. Juni 2017 gelten für Salix (Gruppe 107 013 01) folgende Sortierkennzeichen:

Position Code Beschreibung Vorschrift
1 S20 Mindest-Stiellänge Verpflichtet
2 S33 Jahreszahl sorterung Holz Verpflichtet
3 S05 Reifestadium Verpflichtet

Da Sie den richtigen Code für Reife eintragen können, sind Reifheitsbilder aufgestellt worden. Diese finden Sie auf der Website der VBN.

Über den unten stehenden Link können Sie die Kennzeichencodes ansehen: Kennzeichencodes

Sortierungscode S05 müssen Sie selbst auf Position 3 hinzufügen in Ihrer Software.

Sortierkennzeichen S05 (Reifestadium) vorgeschrieben bei Stauden ab dem 1. März 2017

bei Stauden betrachten Kunden die Reife immer mehr als wichtige Information. Damit wir diesem Kundenwunsch entsprechen können, wollen wir diese Information als obligatorisches vorschriftsmäßiges Kennzeichen zur Verfügung zu stellen. Der VBN-Lenkungsausschuss Vorschriften hat diesen Vorschlag akzeptiert.

Bei den unten stehenden Produktgruppen ist ab dem 1. März 2017 das Sortierkennzeichen S05 (Reifestadium) auf Position 4 vorgeschrieben. Die Angabe dieses Kennzeichens wird bereits seit längerer Zeit empfohlen.

Produktgruppen

nr.

Produktgruppen name S05 Position Vorgeschrieben
310017 Aster Position 4 Vorgeschrieben
310015 Campanula Position 4 Vorgeschrieben
310021 Gentiana Position 4 Vorgeschrieben
310053 Helleborus Position 4 Vorgeschrieben
310121 Leucathemum Position 4 Vorgeschrieben
310007 Phlox Position 4 Vorgeschrieben
310141 Platycodon Position 4 Vorgeschrieben
310042 Rudbeckia Position 4 Vorgeschrieben
310010 Saxifraga Position 4 Vorgeschrieben

Über den unten stehenden Link können Sie die Kennzeichencodes ansehen:
Kennzeichencodes

Ab dem 1. Januar 2017 gilt für Alstroemerien eine Kopplung von Länge und Gewicht

auf Bitten der FloraHolland-Produktkommission wurde der VBN-Lenkungsausschuss Vorschriften um eine Beschlussfassung zum Anbringen einer Änderung in den Produktspezifikationen zwecks Verbesserung der Präsentation und Qualität von Alstroemerien gebeten.

Intensive Beratschlagungen mit diversen Alstroemerienanlieferern (einschließlich einer Umfrage), Kunden, der Abteilung Produktspezifikationen und Vorschriften und dem Produkttisch der Royal FloraHolland resultierten in dem Wunsch nach einer Kopplung von Länge und Gewicht.

Der VBN-Lenkungsausschuss Vorschriften hat diesen Vorschlag akzeptiert. Ab dem 1. Januar 2017 gilt für Alstroemerien eine Kopplung von Länge und Gewicht, siehe die unten stehende Tabelle.

Die Kopplung Länge/Gewicht bedeutet, dass der obigen Tabelle entsprechend angeliefert werden muss; mit einer Mindestlänge von 45 cm und einer Höchstlänge von 90 cm und den dazugehörigen Mindestgewichten. Das bedeutet unter anderem, dass Anlieferungen einer Länge von 80 cm nur noch bei einem Stielgewicht von mindestens 50 g zulässig sind. Für die Länge von 45 bis 70 cm gilt in Schritten von 5 cm, für die Länge von 70 bis 90 cm gilt in Schritten von 10 cm. Die Kopplung Länge/Gewicht gilt nur für Alstroemeria und nicht für Alstroemerie Florinca.

Die Sortierkennzeichen ändern sich nicht.

Überblick über die Sortierungscodes

Produktgruppennr.

Name:

SK1

SK2

SK3

SK4

101 003 01

Alstroemeria

S20

S21

S05

S22

 

 

Obligatorisch

Obligatorisch

Obligatorisch

Obligatorisch

101 003 02

Alstroemeria Florinca

S20

S05

S22

 

 

Obligatorisch

Obligatorisch

Obligatorisch

S20 = Mindest-Stiellänge

S21 = Gewicht (durchschnittlich)

S05 = Reifestadium

S22 = Anzahl Blütenknospen

 

Über den unten stehenden Link können Sie den Inhalt der Kennzeichencodes ansehen:

Überblick über die Kennzeichencodes

 

 

Die Auswahl der Frischhaltemittel für Symphoricarpos wird ab dem 1. Januar 2017 erweitert

Das Wissenszentrum hat im letzten Jahr einen Test durchgeführt, um zu sehen, ob eine Hinzufügung der Mittel mit dem Wirkstoff Natriumdichlorisocyanurat (Code 11 auf dem Etikett des Mittels) für Symphoricarpos in den Produktspezifikationen für Beerensträucher gerechtfertigt ist. Dieser Test ergab, dass alle Bedingungen für die Hinzuzufügung dieses Mittels als Verpflichtung in die Produktspezifikationen für Beerensträucher aufzunehmen.

Änderung:

  • Das folgende Produkt wird als zulässiges Mittel zur Vorbehandlung für Symphoricarpos zugefügt.

o Chlortablette = Code 11 auf dem Etikett.

 

Außer der Chlortablette sind auch die Mittel mit dem Code 3 auf dem Etikett (auf Basis von Aluminiumsulfat) weiterhin zulässig.

 

  • Auf Ihren Anlieferinformationen müssen Sie den richtigen Code des Frischhaltemittels aufführen. Mit Hilfe dieses Kodes kann das Labor die richtige Verwendung des Frischhaltemittels kontrollieren.

o Das Sortierkennzeichen S65 Vorbehandlung müssen Sie selbst in Position 6 in Ihrem Softwareprogramm für den elektronischen Lieferschein einfügen.

o Beim Sortierkennzeichen S65 müssen Sie das richtige Frischhaltemittel wählen, indem Sie Code 11 auf dem Etikett des Mittels angeben = Chlortablette.

 

Das obige Mittel muss gemäß der Gebrauchsanweisung verabreicht werden.

 

SORTIERUNGSCODE

Produkt-gruppennr. Name SK1 SK

2

SK3 SK4 SK5 SK6
1 07 009 01 Symphoricarpos S20 S05 S65
    Obligatorisch Obligatorisch Vorbehandlung

Informationskennzeichen

S20 = Mindest-StiellängeS05 = Reifestadium

S65 = Vorbehandlung

 

Für weitere Informationen oder bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt auf zum:

Labor von Royal FloraHolland

T 0174 632637 oder 0174 632610

E laboratorium@royalfloraholland.com