Aufschub der Einführung der Pflanzenpasspflicht bezüglich Xylella fastidiosa 31.März 2016

Die Einführung für die obligatorische Verwendung eines Pflanzenpasses für ca. 30 Pflanzenarten ist in den Niederlanden auf den 31 März 2016 verschoben worden. Als eine Folge der Krankheitsausbrüche des Bakterium Xylella fastidiosa, hat die Europäische Kommission für ca. 30 Pflanzenarten, die Verwendung eines Pflanzenpasses verpflichtet. Diese Pflanzenpasspflicht tritt ab dem 1 Februar 2016 in Kraft. Da mehr Zeit für die Einführung benötigt wird, hat die NVWA entschieden, die Einführung in den Niederlanden, auf den 31.März 2016 zu verschieben. Andere EU-Länder sind bezüglich dieser Entscheidung informiert worden. Der Zeitpunkt der Einführung kann je nach Land oder sogar nach Bundesland variieren. Informationen können bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Landes erfragt werden.

Nachricht zum Pflanzenpass auf Grund von Xylella 1 Februar 2016

Pflanzenpass-Verpflichtung für eine Reihe von Pflanzenarten auf Grund von Xylella

Durch den Ausbruch der Bakterienkrankheit Xylella fastidiosa bei Pflanzen hat die EU eine Reihe von Maßnahmen eingeführt.

Eine dieser Maßnahmen ist die obligatorische Verwendung eines Pflanzenpasses in der EU für ca. 30 Pflanzenarten. Diese Verpflichtung gilt ab dem 1. Februar 2016. Voraussichtlich wird diese Liste in der kommenden Zeit noch erweitert.

 

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