Hochrisikopflanzen

Im Dezember 2019 tritt die neue europäische Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031 in Kraft. Als Teil dieser Verordnung wird eine Liste mit vorübergehenden Einfuhrverboten für Pflanzen von außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittländer) erstellt. Einige für Produzenten, Importeure und Händler wichtige Produkte stehen auf einer Entwurfsliste. Dies betrifft unter anderem folgende Pflanzen: Ficus, Cycas, Ligustrum, Lonicera und Acer.

Darüber hinaus wird sich die Gesetzgebung bezüglich anhaftender Erde bei der Einfuhr einer Reihe von Pflanzen ändern. Ab Anfang 2019 werden für zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen, die mit anhaftender Erde aus Drittländern importiert werden, strengere EU-Anforderungen gelten. Anhaftende Erde muss im Herkunftsland zumindest einer Behandlung unterzogen worden sein.

Auf einer vom niederländischen Amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit NVWA, Naktuinbouw, dem Verband niederländischer Blumenversteigerungen VBN, der Royal FloraHolland, dem niederländischer Bauernverband LTO Fachbereich Bäume und Stauden, LTO Glaskracht Niederlande, Plantum und Anthos am 19. Juli 2018 organisierten Zusammenkunft in Aalsmeer wurden die obigen Themen näher erläutert. Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Präsentation des NVWA und die auf dieser Zusammenkunft gehaltene Präsentation über sauberes Kultursubstrat aus Drittländern.

Über Have Your Say können Sie sich an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission beteiligen. Wir empfehlen Produzenten, Importeuren und Händlern, diese Reaktionsmöglichkeit auch ihren Kunden bzw. Geschäftspartnern in anderen europäischen Ländern mitzuteilen. Darüber hinaus wird es sehr geschätzt, wenn eine etwaige Reaktion zur Information auch an regelgeving@royalfloraholland.com weitergeleitet würde.