Ab dem 1. Januar 2017 gilt für Alstroemerien eine Kopplung von Länge und Gewicht
auf Bitten der FloraHolland-Produktkommission wurde der VBN-Lenkungsausschuss Vorschriften um eine Beschlussfassung zum Anbringen einer Änderung in den Produktspezifikationen zwecks Verbesserung der Präsentation und Qualität von Alstroemerien gebeten.
Intensive Beratschlagungen mit diversen Alstroemerienanlieferern (einschließlich einer Umfrage), Kunden, der Abteilung Produktspezifikationen und Vorschriften und dem Produkttisch der Royal FloraHolland resultierten in dem Wunsch nach einer Kopplung von Länge und Gewicht.
Der VBN-Lenkungsausschuss Vorschriften hat diesen Vorschlag akzeptiert. Ab dem 1. Januar 2017 gilt für Alstroemerien eine Kopplung von Länge und Gewicht, siehe die unten stehende Tabelle.
Die Kopplung Länge/Gewicht bedeutet, dass der obigen Tabelle entsprechend angeliefert werden muss; mit einer Mindestlänge von 45 cm und einer Höchstlänge von 90 cm und den dazugehörigen Mindestgewichten. Das bedeutet unter anderem, dass Anlieferungen einer Länge von 80 cm nur noch bei einem Stielgewicht von mindestens 50 g zulässig sind. Für die Länge von 45 bis 70 cm gilt in Schritten von 5 cm, für die Länge von 70 bis 90 cm gilt in Schritten von 10 cm. Die Kopplung Länge/Gewicht gilt nur für Alstroemeria und nicht für Alstroemerie Florinca.
Die Sortierkennzeichen ändern sich nicht.
Überblick über die Sortierungscodes
Produktgruppennr. |
Name: |
SK1 |
SK2 |
SK3 |
SK4 |
101 003 01 |
Alstroemeria |
S20 |
S21 |
S05 |
S22 |
|
|
Obligatorisch |
Obligatorisch |
Obligatorisch |
Obligatorisch |
101 003 02 |
Alstroemeria Florinca |
S20 |
– |
S05 |
S22 |
|
|
Obligatorisch |
– |
Obligatorisch |
Obligatorisch |
S20 = Mindest-Stiellänge
S21 = Gewicht (durchschnittlich)
S05 = Reifestadium
S22 = Anzahl Blütenknospen
Über den unten stehenden Link können Sie den Inhalt der Kennzeichencodes ansehen:
Überblick über die Kennzeichencodes