Bei Vitis wird das Sortierkennzeichen S56 (Kulturweise) obligatorisch
bei Vitis wird ab dem 1. November 2016 mit einer dreimonatigen Einführungszeit das Sortierkennzeichen S56 (Kulturweise) hinzugefügt. Der Grund hierfür ist, dass bei der „wurzelechten“ Vitis Befall durch die Reblaus auftreten kann, was bei den gepfropften Pflanzen nicht der Fall ist. Die Reblaus kann großen Schaden anrichten.
Das Sortierkennzeichen S56 (Kulturweise) wird am dem 1. November 2016 empfohlen und ab dem 1. Februar 2017 obligatorisch. Das Sortierkennzeichen S56 (Kulturweise) müssen Sie selbst in Position 5 in Ihrem Softwareprogramm für den elektronischen Lieferschein einfügen.
Ab dem 1. Februar 2017 gelten für Vitis folgende Sortierkennzeichen:
Position | Code | Beschreibung | Vorschrift |
1 | S01 | Topfgröße | Obligatorisch |
2 | S02 | Mindest-Pflanzenhöhe | Obligatorisch |
3 | S11 | Mindestanzahl Zweige pro Pflanze | Obligatorisch |
4 | |||
5 | S56 | Kulturweise | Obligatorisch |
6 | S77 | Essbar / nicht essbar | Obligatorisch |
Über den unten stehenden Link können Sie die Kennzeichencodes ansehen:
Kennzeichencodes für Pflanzen
Bei S56 (Kulturweise) sollten als zusätzliche Information folgende Codes aufgeführt werden:
Code 010 gepfropft
Code 011 aus Steckling