Nachricht zum Pflanzenpass auf Grund von Xylella 1 Februar 2016
Pflanzenpass-Verpflichtung für eine Reihe von Pflanzenarten auf Grund von Xylella
Durch den Ausbruch der Bakterienkrankheit Xylella fastidiosa bei Pflanzen hat die EU eine Reihe von Maßnahmen eingeführt.
Eine dieser Maßnahmen ist die obligatorische Verwendung eines Pflanzenpasses in der EU für ca. 30 Pflanzenarten. Diese Verpflichtung gilt ab dem 1. Februar 2016. Voraussichtlich wird diese Liste in der kommenden Zeit noch erweitert.
Weitere Informationen:
Information an Anlieferer von Pflanzen, klicken Sie hier.
Liste der Pflanzenarten, klicken Sie hier.