Bei Argyranthemum frutescens wird das Sortierkennzeichen S04 (Pflanzendurchmesser) regulär hinzugefügt
bei Argyranthemum frutescens betrachten Kunden den Pflanzendurchmesser immer mehr als wichtige Produktinformation, d. h. als wichtigen Faktor beim Einkauf. In Anbetracht dieser Entwicklung wollen wir diese Produktinformationen als obligatorisches vorschriftsmäßiges Kennzeichen zur Verfügung stellen. Der VBN-Lenkungsausschuss Vorschriften hat diesen Vorschlag akzeptiert.
Bei Argyranthemum frutescens (Produktgruppe 3 09 004 01) wird das Sortierkennzeichen S04 (Pflanzendurchmesser) ab dem 1. Januar 2018 vorschriftsmäßig an Position 3 hinzugefügt. In den ersten 3 Monaten gilt dies als Empfehlung und ab dem 1. April 2018 wird es obligatorisch.
Gruppen-
code |
Vollständiger Produktname |
Kennz. pos. 1 |
Kennz. pos. 2 | Kennz. pos. 3 | Kennz. pos. 4 |
Kennz. pos. 5 |
3 09 004 01 | Argyranthemum frutescens |
S01 |
S02 | S04 | S54 | |
Vorgeschrieben | Vorgeschrieben | Vorgeschrieben |
Empfohlen |
S01 = Topfgröße
S02 = Mindest-Pflanzenhöhe
S04 = Mindest-Pflanzendurchmesser
S54 = Pflanzenform