Bei Buschchrysanthemen ist ab dem 1. Mai 2016 das Sortierkennzeichen S56 (Kulturweise) obligatorisch

Bei Buschchrysanthemen ist ab dem 1. Mai 2016 das Sortierkennzeichen S56 (Kulturweise) obligatorisch. Die Angabe dieses Kennzeichens war bereits seit 2015 empfohlen worden.

Ab dem 1. Mai 2016 gelten für Buschchrysanthemen (Gruppe 202 004 03) folgende Sortierkennzeichen:

Position Code Beschreibung Vorschrift
1 S01 Topfgröße Obligatorisch
2 S04 Mindest-Pflanzendurchmesser Obligatorisch
3      
4 S05 Reifestadium Obligatorisch
5 S56 Kulturweise Obligatorisch
6 S02 Mindest-Pflanzenhöhe Obligatorisch

 

Das Sortierkennzeichen S56 wird auf Wunsch von Anlieferern und Kunden obligatorisch. Über den unten stehenden Link können Sie die Kennzeichencodes ansehen:

Kennzeichencodes

Die am häufigsten vorkommenden Codes bei S56 (Kulturweise) sind:

Code 001 unter Glas

Code 002 Freiland