VBN-VGB-Schiedsausschuss

1992 haben der VBN und der VGB (niederländischer Verband der Großhändler für Zierpflanzenprodukte) den Schiedsausschuss gegründet. Den Anlass dazu bildete die zunehmende Zahl von Termingeschäften über die Vermittlungsagenturen der Blumenversteigerungen, wodurch die Wahrscheinlichkeit von Streitigkeiten zunahm. Die finanziellen Interessen bei diesen Transaktionen sind groß. Der Schiedsausschuss kann nur bei Streitigkeiten zwischen Produzenten und Käufern bei Vermittlungstransaktionen auftreten. Produzent und Käufer müssen dann allerdings vorher schriftlich vereinbart haben, dass sie eventuelle Streitigkeiten dem Schiedsausschuss vorlegen.

Der Schiedsausschuss besteht aus einem festen unabhängigen Vorsitzenden, der für jeden Fall zwei weitere Schiedsrichter wählt. Bei seiner Wahl spielen Faktoren wie Kenntnis des betreffenden Produkts und Unabhängigkeit der Schiedsrichter eine Rolle. Der VBN und der VGB haben dazu zwei Listen zusammengestellt: eine Liste mit Produzenten-Schiedsrichtern und eine Liste mit Käufer-Schiedsrichtern. Der Schiedsausschuss wird von einem Juristen unterstützt. Eine Darlegung, auf welche Weise man ein Schiedsverfahren beantragen kann, und die Anschrift des Sekretariats des Ausschusses finden Sie in der Broschüre des Schiedsausschusses.

Die Broschüre über den Schiedsausschuss und kurze Zusammenfassungen der Entscheidungen des Schiedsausschusses können Sie von dieser Seite aus herunterladen.

VBN/VGB – Schiedskommission